Kündigung und Änderung der Mitgliedschaft

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Grundsätzlich läuft unser Geschäftsjahr von 01.01. bis 31.12.

Aus diesem Grund müssen Austritte aus dem Verein oder Änderungen der Mitgliedschaft grundsätzlich bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres vorliegen. Die abgeschlossene Mitgliedschaft verlängert sich sonst automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung / Änderung ist aber zu jedem Zeitpunkt möglich, wird jedoch immer erst am 31.12. des Jahres der Abgabe der Kündigung / Änderung wirksam.

Bei Kündigungen / Änderungen während des laufenden Jahres ist eine Rückerstattung des bereits geleisteten Mitgliedsbeitrages (auch anteilig) nicht möglich.

Bei Austritt eines aktiven oder jugendlichen Mitgliedes aus dem Verein ist zu beachten, dass im Folgejahr noch einmal der evtl. nicht geleistete Arbeitsdienst abgebucht wird.