Sandgrube Huetten I |     | (--) |     | F R E I |
Allgemeine Informationen Das Gewässer Sandgrube Huetten I gehört in die Kategorie Sandgrube Die Größe beträgt ca. 12,00 ha. Die Länge ca. 0,00 m. Die durchschnittliche Breite ca. 0,00 m. Dieses Gewässer ist aktuell zum befischen F R E I Grund: |      | Besatz
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Gewässerspezifische Besonderheiten / Vorschriften: | ||
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=> | Offenes Feuer am Boden ist grundsaetzlich an allen Vereinsgewaessern verboten! Offenes Feuer darf nur in dafuer geeigneten Behaeltnissen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften entzuendet und betrieben werden | |
=> | Auf den Damm zwischen den beiden Kiesgruben Huetten 1 und Huetten 2 darf kurz zum entladen angehalten werden, Fahrzeuge muessen unverzueglich nach dem Entladen auf einen geeigneten Parkplatz abgestellt werden! | |
=> | Das Abschlagen und / oder Einsammeln von Holz ist Grundsaetzlich VERBOTEN! => Drastische Strafen wer erwischt wird! | |
=> | Die Toiletten sind sauber zu halten und es darf in / um die Toiletten kein Muell entsorgt werden! => Drastische Strafen wer erwischt wird! | |
=> | Fuer alle umlaufenden Wege gilt: Diese duerfen befahren werden (soweit erlaubt), es darf jedoch unter keinen Umstaenden auf den Wegen geparkt werden! | |
=> | Vom Damm zwischen den beiden Kiesgruben Huetten 1 und Huetten 2 darf geangelt werden! Jedoch duerfen dort keinerlei Anglerunterstaende (Schirme / Zelte / Planen / etc.) aufgestellt werden! | |
=> | Wohnmobile und Wohnwaegen duerfen nur in der ausgewiesenen Zone abgestellt werden! | |
=> | Zum Verrichten der Notdurft sind grundsaetzlich die Toiletten zu benutzen! |
Besonderheiten:
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